Versorgungsassistenz (m/w/d)
Teilzeit, 50% - Schichtmodell, inkl. Wochenende - JobID: P0058V142
zum vereinbarten Zeitpunkt für die Hautklinik gesucht.
Die Stelle ist vorerst auf 6 Monate befristet (Krankheitsvertretung). Die Vergütung erfolgt nach TV-UK.
- Ver- und Entsorgungsaufgaben
- Richtearbeiten
- Reinigungs- und Desinfektionsaufgaben
- Bestellaufgaben, Kontrollfunktion
- Individuelle aufgabenbezogene Fortbildungsmöglichkeiten
- Selbständiges, verantwortungsvolles Arbeiten
- Abwechslungsreiches Aufgabenfeld
- Abgeschlossene Berufsausbildung
- Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
- Positives Erscheinungsbild
- Fähigkeit, in Gruppen zu arbeiten
- Körperliche Belastbarkeit - Heben, Tragen und Schieben von über 10 KG
- Organisationsvermögen
- Gezielte und systematische Einarbeitung
- Exzellente Fach- und Weiterbildungsmöglichkeiten an unserer Akademie für Gesundheitsberufe
- Certified Nursing Education (CNE) - multimediale Online-Fortbildungsmöglichkeiten
- Innovative Ausstattung in hochmodernen Kliniken
- Abwechslungsreiche Aufgabengebiete und individuelle Entwicklungsmöglichkeiten
- Selbstständigkeit, Mitgestaltung und Eigenverantwortung
- Interdisziplinäres Teamwork
- Freundlichkeit, Kompetenz und Kollegialität im Team
- Vereinbarkeit von Beruf und Familie (Möglichkeit der Kinderbetreuung, Zuschuss zur Ferienbetreuung, Backup-Betreuung)
...und Arbeiten in einer der schönsten Städte Deutschlands

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.
Universitätsklinikum Heidelberg
Hautklinik
Bettina Hoppe, Pflegedienstleitung
Im Neuenheimer Feld 430
69120 Heidelberg
Tel.: 06221 56-4440
bettina.hoppe@med.uni-heidelberg.de
Veröffentlichung: 13.01.2021
Wir stehen für Chancengleichheit. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung vorrangig eingestellt. Das Universitätsklinikum strebt eine generelle Erhöhung des Frauenanteils in allen Bereichen und Positionen an, in denen Frauen unterrepräsentiert sind. Qualifizierte Frauen sind daher besonders aufgefordert, sich zu bewerben. Vollzeitstellen sind grundsätzlich teilbar, soweit dienstliche oder rechtliche Gründe nicht entgegenstehen.