Barrierefreiheit
@Kunde bitte folgendes beachten:
Der unten beschriebene Text ist ein Textvorschlag (Entwurf), der vom Kunden geprüft und aktualisiert werden muss! Jeder Kunde muss eine eigene Bewertung durchführen.
Die Ausnahmen (von der Barrierefreiheit), die weiter unten genannt sind, sind lediglich Beispiele. Sie sind jeweils für jedes Frontend individuell zu formulieren.
Gründe:
- Für das Standard-Demo-Frontend ist die Barrierefreiheit vollständig gegeben. Aber in der Umsetzung für einen Kunden kann jede Änderung oder auch nur eine geänderte Konfiguration dazu führen, dass eine Barrierefreiheit nicht mehr gegeben ist. Daher ist es wichtig, pro Frontend zu testen. Selbst wenn es „ohne große Kundenanpassungen" ist, kann es Probleme mit dem Kontrast, dem Inhalt („falsch“ formatierte Überschriften, Text, fehlende Alternativ-Texte bei Bildern...), „falsch“ konfigurierten Zugänglichkeitsfunktionen (z. B. Unterstreichen) usw. geben.
- Unsere Kunden nutzen das Frontend nicht einheitlich für alle verfügbaren Funktionen, z.B. Captcha oder Landkarte. Je nachdem, was genutzt wird, muss sich die Erklärung unterscheiden.
- Die WCAG-Anforderungen für die Zertifizierung werden mit der Zeit immer höher. Wir sind nur für die Zugänglichkeitsanforderungen zum Datum des Zertifikats zertifiziert.
- Die Anforderungen an diese Erklärung können sich in verschiedenen Bundesländern Auch gibt es je nach Bundesland unterschiedliche Rechtsgrundlagen für den barrierefreien Zugang, die unten im Text einzutragen sind.
Zur Erklärung und zur Einbindung der Erklärung wird auf folgende Informationen hingewiesen: https://www.bitvtest.de/bitv_test/das_testverfahren_im_detail/vertiefend/die_erklaerung_zur_barrierefreiheit.html
ENTWURF - Erklärung zur Barrierefreiheit
Eine Übersetzung dieser Erklärung in andere Sprachen ist erst sinnvoll, wenn die Erklärung auf deutsch ausformuliert ist.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für das Jobportal https://jobs.XXX.com/ mit Funktionen für Bewerbende wie zum Beispiel Stellensuche, Stellenanzeigen, Onlinebewerbung, Job Abo und persönlichem Bereich innerhalb des Job & Karriere-Bereichs.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Erklärung wurde am XX.XX.XXXX erstellt und zuletzt am XX.XX.XXXX überprüft.
[Name Auftraggeber einsetzen] bemüht sich, das Jobportal barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind [das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0)]. Beziehungsweise: [Rechtsgrundlage des Bundeslandes].
[Wir haben das Job-Portal von einer zertifizierten Prüfstelle im BIK BITV-Test Prüfverbund und im BIT-inklusiv Netzwerk testen lassen. Der Test ist gemäß Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) bzw. EN 301 549 erfolgt. Der WCAG-Test basiert auf den Web Content Accessibility Guidelines 2.1 vom 5. Juni 2018.
Alle für die Prüfung ausgewählten repräsentativen Seiten wurden im Prüfbericht vom 05.12.2022 als BITV/EN 301 549-konform bewertet. Für die Prüfung hat die Prüfstelle sieben repräsentative Seiten ausgewählt.“]
Alternative, je nachdem, was zutreffend ist:
[Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am dd.mm.jjjj durchgeführten Selbstbewertung. Aufgrund dieser Überprüfung ist das Job-Portal mit folgenden Ausnahmen teilweise mit den Anforderungen vereinbar: ]
Ausnahmen
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht oder nicht vollständig barrierefrei:
[Captcha
Das Google Captcha entspricht nicht vollständig den WCAG-Richtlinien. Milch & zucker bietet Math Captcha als Kompromiss an, aber es ist weniger sicher, obwohl es vollständig zugänglich ist.]
[Inhalte / Texte
CMS-Inhalte (Inhalte, die manuell von einem Beesite-Anwender, z. B. einem Recruiter, erstellt werden) können manchmal unstrukturierten oder ungültigen HTML-Code, wenig beschreibende oder unsachgemäß gekennzeichnete Überschriften, Beschriftungen und Anweisungen, Bilder ohne Alternativtext oder Textteile in einer nicht identifizierten Fremdsprache, z. B. DE-Wörter und Sätze in EN-Text, enthalten. Einige dieser Inhalte (aber nicht beschränkt auf) können sein:
- Inhalt der Stellenanzeige, Logos und Bilder (wenn z.B. in der Medienbibliothek für ein Bild einer Stellenanzeige kein alternativer Text mitgegeben wird)
- Bewerbungsfragebögen (Feld-Benennungen, Anweisungen usw.)]
[Landkarte Stellensuche
Die bereitgestellte Kartenfunktion ist nicht barrierefrei zugänglich.
Mit der Suchergebnisseite / Liste der Suchergebnisse ist eine barrierefreie Alternative vorhanden.]
Die Karte kann deaktiviert werden. Wenn es jedoch die Tabelle mit den Suchergebnissen gibt, sollte sie den Anforderungen an die Zugänglichkeit genügen, so dass wir die Landkarte nicht deaktivieren müssen.
Barrrieren melden und Kontakt:
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit dieses digitalen Angebots? Dann melden Sie sich gerne bei uns:
[Kontaktformular
[gg.-falls Postadresse]
[gg.-falls E-Mail-Adresse]
SchlichtungsverfahrenBeim [Zuständige Schlichtungsstelle] gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß [Zutreffende Rechtsgrundlage]. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen zu lösen.Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen keinen Rechtsbeistand.[Kontaktmöglichkeiten Schlichtungsstelle]